You are currently viewing Zusätzlicher Minijob: Wann fallen Steuern an?

Zusätzlicher Minijob: Wann fallen Steuern an?

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Tipps

Ein zusätzlicher Minijob kann eine tolle Möglichkeit sein, um etwas zusätzliches Geld zu verdienen. Jedoch sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen Steuern auf Ihre Einkünfte aus einem Minijob zahlen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Steuern auf Ihren zusätzlichen Minijob zahlen müssen.

Steuern auf einen zusätzlichen Minijob: Ab wann?

Wenn Sie einen zusätzlichen Minijob haben und dieser zusammen mit Ihrem Hauptjob nicht mehr als 450 Euro im Monat einbringt, müssen Sie normalerweise keine Steuern zahlen. Dies liegt daran, dass Einkünfte aus einem Minijob bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie den Betrag von 450 Euro nicht überschreiten dürfen. Wenn Sie dies tun, müssen Sie auf den gesamten Betrag Steuern zahlen.

Weiterhin sollten Sie sich bewusst sein, dass es noch andere Faktoren gibt, die bei der Besteuerung von Minijobs eine Rolle spielen können. Beispielsweise können sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern, wenn Sie in einem Monat Überstunden leisten oder Urlaubsgeld erhalten. Auch wenn Sie einen Minijob im Rahmen eines Gewerbes ausüben, können andere Steuervorschriften gelten. Daher empfiehlt es sich, regelmäßig Ihre Steuersituation zu überprüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater zu sprechen.

Einkommensteuererklärung: Wann muss diese abgegeben werden?

Wenn Sie einen zusätzlichen Minijob haben und Ihr Gesamteinkommen (Hauptjob plus Minijob) den Freibetrag von 9.744 Euro im Jahr überschreitet, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. In diesem Fall müssen Sie auf den Betrag, der den Freibetrag überschreitet, Einkommensteuer zahlen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Neben der Besteuerung sollten Sie auch andere Aspekte im Auge behalten, wenn Sie einen zusätzlichen Minijob ausüben. Dazu gehört zum Beispiel die Sozialversicherung. Auch wenn Sie bei einem Minijob keine Steuern zahlen müssen, können dennoch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. In der Regel trägt der Arbeitgeber diese Beiträge, jedoch kann es auch vorkommen, dass Sie einen Teil davon selbst übernehmen müssen. Auch hier kann ein Steuerberater Ihnen helfen, sich über Ihre genauen Verpflichtungen zu informieren und mögliche Risiken zu minimieren.

Steuerberater: Wie kann dieser Ihnen helfen?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auf Ihren zusätzlichen Minijob Steuern zahlen müssen oder ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Der Steuerberater Neu-Ulm kann Ihnen helfen, Ihre Steuersituation zu verstehen und Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung helfen. Ein Steuerberater kann Ihnen auch helfen, Steuern zu sparen und sicherzustellen, dass Sie alle Abzüge und Steuervorteile nutzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, bei der Ausübung eines zusätzlichen Minijobs über die möglichen steuerlichen Auswirkungen informiert zu sein. Durch die Einhaltung der Freigrenze von 450 Euro im Monat und des Freibetrags von 9.744 Euro im Jahr können Sie jedoch in den meisten Fällen Steuern auf Ihre Einkünfte aus einem Minijob vermeiden. Sollten Sie jedoch unsicher sein oder weitere Fragen haben, empfiehlt es sich, einen Steuerberater aufzusuchen, der Ihnen weiterhelfen kann. Mit den richtigen Informationen und Unterstützung können Sie Ihre finanzielle Situation optimal gestalten und von einem zusätzlichen Minijob profitieren.

 

Bildnachweis: 

Unsplash